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Zuständigkeit

Das Amtsgericht ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Familien- und Strafsachen.

Seit 2018 ist das Amtsgericht Tettnang zudem zuständig für Nachlass- und Betreuungssachen.

Das Amtsgericht Tettnang hat aber keine Zuständigkeit in Grundbuchsachen. Zentrales Grundbuchamt auch für den Bezirk des Amtsgerichts Tettnang ist das Amtsgericht Ravensburg.

Als Vollstreckungsgericht ist das Amtsgericht Tettnang zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.


Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".



Das früher beim örtlichen Amtsgericht angesiedelte Vereinsregister und auch das Handelsregister werden inzwischen zentral beim Amtsgericht Ulm geführt.

Zum Internetauftritt des Amtsgerichts Ulm gelangen Sie hier:

 

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